
Zwischen Paragrafen und Praxis
Das am Workshop 2023 vorgestellte Tool «eBüG» steht seit Juni 2024 unter Realbedingungen für die Bürgergemeinden bereit und ersetzt im Einbürgerungsverfahren mittlerweile das bisher verwendete «Papier-Dossier». Urs Andermatt, Bürgerrat von Baar als Projektverantwortlicher, und Petra Wallner vom Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ZiBü nutzten am Workshop 2025 im Chlösterli Unterägeri den ersten Block, um die Vertretungen aus allen Bürgergemeinden des Kantons Zug über Anpassungen und erweiterte Möglichkeiten des Programms zu informieren und auf offene Fragen kompetent Auskunft zu geben.

Ebenfalls am Vormittag des 11. Juni fand unter der Leitung von Silvia Inglin, Abteilungsleiterin ZiBü, ein kurzer gegenseitigen Erfahrungsaustausch statt zu den eingereichten Fachfragen im Einbürgerungsverfahren. «Bei Straftaten gibt es auch ein Recht auf Vergessen, insbesondere dann, wenn die entsprechende Strafe gesühnt ist und die betreffende Person keine weiteren Straftaten begangen hat.», erklärte Silvia Inglin. Weitere Themen waren Fristen bei Betreibungen, geregelte finanzielle Verhältnisse und deren Einschätzung sowie Möglichkeiten zur Überprüfung des Lebensmittelpunkts.


Zu Beginn des Nachmittagsprogramms wies Silvia Inglin auf die Änderungen der Voraussetzungen beim Bürgerrechtsgesetz BüG per 1. Januar 2025 hin, was ab September 2024 zu einer signifikanten Steigerungen von eingereichten Gesuchen geführt hatte. Um einerseits die hohe Zahl von Gesuchen weiterhin möglichst speditiv bearbeiten zu können sowie Dossiers nach aBüG (bis 31.12.2017) prioritär abzuarbeiten, wurde das Team beim ZiBü leicht aufgestockt.

In ihrem Referat zu Thema «Zwischen Paragrafen und Praxis: Grundsätze des behördlichen Handelns» wies Jacqueline Rüfli, juristische Mitarbeiter der DI, auf wichtige juristische Begriffe hin, die es beim behördlichen Handeln zu beachten gilt: Legalitätsprinzip, Ermessensausübung, Öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit, Rechtsgleichheit, Treu und Glauben, Schutz vor Willkür, Rechtliches Gehör, Untersuchungsprinzip, Amtsgeheimnis. Mit Beispielen aus der Praxis gelang es Jacqueline Rüfli, einen «Verständnisbogen» zu schlagen von den juristischen Begriffen zur Umsetzung im Alltag.
Ausgehend vom Archivgesetz vom 29.1.2004 hielt Staatsarchivar Dr. Ernst Guggisberg zu Beginn seines Referats fest: «Jede Gemeinde führt ein Archiv.» Sinnvollerweise sollten sich die Bürgergemeinden dem seit 15 Jahren bestehenden Zuger Gemeindearchivverbund anschliessen.




Die Projektgruppe «Finanzen» unter der Leitung von Maurice Nussbaum, Bürgerrat Risch, stellte das Projekt «Ausgleichsfonds der Zuger Bürgergemeinden» zur Steigerung der finanziellen Sicherheit der Zuger Bürgergemeinden vor.

«Die Bürgergemeinden sind historisch gewachsene Institutionen. Ob in sozialen Belangen, durch kulturelle Beiträge, bei der Pflege unserer Traditionen oder bei der Förderung der Heimatverbundenheit – die Bürgergemeinden leisten einen relevanten Beitrag. Auch bei Einbürgerungen tragen sie Verantwortung.», stellte die Verbandspräsidentin Yvonne Kraft klar. Sie fordert den Regierungsrat sowie die kantonalen und kommunalen Behörden deshalb auf, die Bürgergemeinden als gleichwertige öffentlich-rechtliche Körperschaften anzuerkennen – und sie auch entsprechend zu behandeln.»


Nach dem Grusswort von Regierungsrat Andreas Hostettler durfte der Unterägerer Bürgerpräsident Beat Iten unter dem Motto «Im Chlösterli fühlsch dich wohl» zum anschliessenden Apéro Riche einladen.
Für den VBZG, Arthur Walker
