Über uns

Der Kanton Zug besteht nicht nur aus elf Einwohnergemeinden, sondern aus der gleichen Anzahl Bürgergemeinden.

Die gemeinsamen Interessen dieser elf Bürgergemeinden werden vom Verband der Bürgergemeinden des Kantons Zug wahrgenommen.

Organe des Verbands sind die Versammlung des Verbands der Bürgergemeinden und der Vorstand.

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Versammlung jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.

Der Verband ist Mitglied im Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden und Korporationen SVBK.

Links:
-> Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen
-> Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug